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Kommunale Landschaftsplanung

Der kommunale Landschaftsplan stellt grundsätzlich ein sehr geeignetes Instrument dar, um gebündelt für die mögliche Umweltentwicklung eines Gemeindegebietes Ziele zu definieren und systematisch darzustellen. Diese Ziele benötigen eine fachliche Grundlage, die durch die Bestandserhebung und Landschaftsanalyse im Landschaftsplan geleistet wird.

Die Diskussion mit den Bürgern und den Kommunalvertretern über die zukünftige Entwicklung der Landschaft kann auf Grundlage des Landschaftsplans konkret und anschaulich geführt werden. Durch fachlich begründete Szenarien und Simulationen können unterschiedliche Entwicklungen noch weiter verdeutlicht und unterstützt werden.

Gerade die zahlreichen, sich häufig überlagernden Anforderungen an Bauvorhaben aus dem Gebietsschutz, Artenschutz, Immissionsschutz, Gewässerschutz, Ökokonto etc. unterstreichen diese Vorteile einer konzentrierenden Planung für ein Gemeindegebiet.

Kommunale Landschaftsplanung als Instrumentarium für Ihre Gemeinde

Mit dem Einsatz geographischer Informationssysteme eröffnet die Landschaftsplanung weitreichende Möglichkeiten für die Zusammenstellung kommunaler Umweltinformationen und strategischer Planungsmöglichkeiten. Durch eine aktuelle Landschaftsplanung können sich Gemeinden neue Handlungsspielräume eröffnen, kurzfristiger Entscheidungen vorbereiten und offensiv die Zukunft ihres Gemeindegebietes mit bestimmen.

Die Landschaftsplanung ist auch wichtiger Bestandteil für Verfahren der ländlichen Entwicklung, bei der sie die nachhaltige Entwicklung der Landschaft in Projekten der ländlichen Entwicklung verfolgt.
Die Aufgaben und die Inhalte der Landschaftspläne sind im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in § 11 und für Bayern im Bayerischen Naturschutzgesetz (BayNatSchG) Artikel 4 festgelegt. Danach ist es Aufgabe des Landschaftsplanes, die Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen von Naturschutz und Landschaftspflege zu konkretisieren. Diese Konkretisierungen werden auf der Ebene der Gemeinden als kommunaler Landschaftsplan erstellt. Der Landschaftsplan ist so die kommunale Fachplanung für Naturschutz, Landschaftspflege und Erholungsvorsorge. Diese Fachplanung wird in der Abwägung nach § 1 Absatz 7 Baugesetzbuch berücksichtigt und kann die Darstellungen der Bauleitpläne nach §5 und 9 Baugesetzbuch aufgenommen werden.

Wir erarbeiten für Sie:

  • Einzelne fachliche Grundlagen für den Landschaftsplan
  • Umweltbericht zum Flächennutzungsplan
  • Kommunalen Landschaftsplan
  • Sachlichen oder räumlichen Teilplan zum Landschaftsplan
  • Umsetzung des kommunalen Landschaftsplans

 

Informieren Sie sich über Projekte von ifuplan im Kompetenzfeld Landschaftsplanung