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Landschaftsrahmenplanung Bayern

Landschaftsrahmenplanung

Die Inhalte des Landschaftsrahmenplans bzw. die landschaftliche Beiträge auf regionaler Ebene stellen in der Regel die natürlichen Grundlagen der Landschaft dar (Bestandteile des Naturhaushaltes, Nutzungen, Landschaftsgliederung, Schutzgebiete). Wir analysieren die ökologischen Raumeinheiten, Nutzungsauswirkungen und Zielkonflikte zwischen Landschaftsentwicklung und anderen Raumansprüchen.

Die Planung trifft auf diesen Grundlagen Aussagen zu

  • Zielen der Landschaftsentwicklung,
  • des Arten- und Biotopschutzes,
  • von Schutz- und Pflege- und Gestaltungsmaßnahmen
  • sowie für die landschaftsbezogene Erholung.

Landschaftsentwicklung auf überörtlicher Ebene

Die Landschaftsrahmenplanung befasst sich mit der Landschaftsentwicklung auf der überörtlichen Ebene. Sie stellt nach Artikel 4 (1) BayNatSchG bzw. § 10 BNatSchG die überörtlichen konkretisierten Erfordernisse, Zielsetzungen und Maßnahmen dar, die auf der gemeindlichen Ebene nicht ausreichend berücksichtigt oder behandelt werden können. Da gerade die ökologischen Funktionen und Raumeinheiten (z.B. Wassereinzugsgebiete, Biotopgrenzen) sich selten mit den Verwaltungsgrenzen der Gemeinden decken, kommt der Berücksichtigung dieser Zusammenhänge auf der überörtlichen Ebene hohe Bedeutung zu.

Wir erarbeiten für Sie:

  • Grundlagen für die Landschaftsplanung auf regionaler Ebene
  • Landschaftsrahmenplan
  • Sachlichen oder räumlichen Teilplan zum Landschaftsrahmenplan
  • Umweltbericht zu einem Regionalplan oder regionalen Entwicklungskonzept
  • Sachlichen oder räumlichen Beitrag zu einem regionalen Entwicklungskonzept

 

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