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ifuplan - Kompetenzen Verfahrensbegleitung

Bürgerbeteiligung

Mit Bürgerbeteiligung („Partizipation") können Bürger an Planungsprozessen beteiligt werden. Bürgerbeteiligung kann auf alle Bürger ausgerichtet sein oder nur bestimmte Gruppen (wie etwa Einwohner eines Gemeindeteils, eines Planungsverfahrens) einbeziehen.

Im Rahmen einer freiwilligen Bürgerbeteiligung (informelle Beteiligung) können verschiedene Ansätze zum Tragen kommen: Im „Top-down"-Ansatz wird die Beteiligung von der Verwaltung oder Planungseinrichtungen angestoßen (z.B. Beteiligung in der Bauleitplanung), im „Bottom-up"-Ansatz geht die Initiative von den Bürgern aus.

Wichtig ist in diesen partnerschaftlichen Beteiligungsverfahren, dass die Bürger wissen und erfahren, dass Ihre Anregungen auch in die Entscheidungen des Verfahrens oder des Prozesses einfließen. Gleichzeitig ist es gegenüber allen Beteiligten wichtig, den Rahmen und die Grenzen von Beteiligungsprozessen klar zu kommunizieren, um Frustrationen vorzubeugen. Die verschiedenen Verfahren der Bürgerbeteiligung können in der Bauleitplanung, in Fragen des Flächenmanagements, der Klimaschutzberatung, dem Naturgefahrenmanagement, bei Schutzgebietsausweisungen oder bei Fragen der Umweltverträglichkeit von Bauprojekten eingesetzt werden.

Je nach Aufgabenstellung können verschiedene Beteiligungsformen gewählt werden, wie etwa Bürgerversammlung, Planungszelle oder Bürgerforen, Zukunftswerkstatt und andere.

Gerne übernehmen wir für Sie die folgenden Leistungen:

  • Entwicklung eines Konzeptes für die Bürgerbeteiligung zusammen mit den Verantwortlichen ihrer Verwaltung oder Institution
  • Organisatorische Begleitung und Management der Bürgerbeteiligung
  • Durchführung der Bürgerbeteiligung